1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen und auf Grundlage des jeweils
gültigen Programms verbindlich an. Das kann schriftlich, persönlich, mündlich oder telefonisch
geschehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die
Bestätigung hierfür erfolgt schriftlich. Bei telefonischer Anmeldung schicken wir Ihnen die
Reiseanmeldung per Post, mit der Bitte um unterschriebene Rücksendung. Ein Exemplar bleibt in
Ihrer Hand. Die Reiseanmeldung ist gleichzeitig Reisebestätigung. Der Reiseanmelder steht auch
für die Verpflichtungen aller auf der Reiseanmeldung erfassten Personen selbst ein.
1.2. Vermittelt der Reiseveranstalter ausdrücklich im fremden Namen, so richten sich das
Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des
fremden Vertragspartners (Leistungsträgers).
2. Bezahlung
2.1. Anzahlung: Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung gemäß § 651 k BGB wird eine
Anzahlung pro Person in Höhe von 15 % des Gesamtpreises, mindestens in Höhe von € 50,00,
maximal in Höhe von € 250,00 fällig, mit Ausnahme von Tagesfahrten, wo die Anzahlung entfällt.
Zur gesetzlichen Absicherung der Kundengelder infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters hat die Firma V. Reichardt-
Reisen, Inh. Steffen Markus e.K. Bei der „R+V“ eine Versicherung abgeschlossen. Bei
Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofortig fällig.
Rücktrittsgebühren und Versicherungsprämien sind ebenfalls sofort fällig.
2.2. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt per Überweisung oder in bar fällig.
Bitte immer Reiseziel und Name der Reisenden angeben.
3. Leistungen und Preise
3.1. Für Reiseleistungen und Preise sind die Angaben im aktuellen Katalog, den jeweils gültigen
Prospekten der Firma V. Reichardt-Reisen, Inh. Steffen Markus e.K. und die hierauf Bezug
nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die
ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die
Firma V. Reichardt-Reisen, Inh. Steffen Markus e.K. wird sich bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
3.2. Busreisen: Die Zuteilung der Busplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung, wobei die
Berücksichtigung von Sonderwünschen nicht garantiert werden kann. Veränderungen der
Busplätze durch den Reiseveranstalter sind zulässig, insbesondere bei Zusammenlegung mehrerer
Reisen; Einsatz unterschiedlicher Fahrzeuge, Tagesfahrten und Transfer. Der Sitzplan des
Personals am Abreisetag ist verbindlich.
3.3. Pro Person werden zwei Gepäckstücke, maximale Gesamtgewicht beider Gepäckstücke
beträgt 15kg, kostenlos befördert. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf Gefahr des Kunden. Er
hat auf Be- und Entladung selbst zu achten, da bei Verlust, Diebstahl oder Einbruch kein Ersatz
geleistet wird.
3.4. Mindesteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, 20 Personen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Reiseveranstalter ist zu Leistungsänderungen berechtigt, wenn er gleichwertige und
zumutbare Ersatzleistungen anbieten kann und die Reise im Zuschnitt nicht wesentlich geändert
wird. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen sobald als
möglich in Kenntnis zu setzen.
4.2. Preisänderungen sind bis 4 Monate nach Abschluss des Reisevertrages und 21 Tage vor
Reisebeginn aus erheblichen Gründen (Preiserhöhungen durch Leistungsträger,
Gesetzesänderungen, Änderungen der Wechselkurse, Steuern oder Gebühren, Änderungen von
Treibstoffkosten o.a.) im Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß rechtfertigen.
Bei mehr als 5 % vom Gesamtpreis kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich
nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und nach Neuanmeldung
möglich. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung.
6. Rücktritt und Kündigung
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche
oder mündliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der
Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Bei Storno einer Person im halben Doppelzimmer wird der
Einzelzimmerzuschlag für die verbliebene Person fällig. Wenn nicht ausdrücklich für eine
bestimmte Reise anders festgelegt, sind folgende pauschalierte Stornogebühren (je angemeldetem
Teilnehmer bezogen auf den Endpreis je Teilnehmer) maßgebend:
A: BUSREISEN
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr 10,- €
vom 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
vom 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises
vom 13. bis 09. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
vom 08. bis 01. Tag des Reisebeginn: 70% des Reisepreises
am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises
B: TAGESFAHRTEN
Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 €
vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises
C: FLUGREISEN, MUSCIAL- und KONZERTREISEN, REISEN mit VISUM
bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
vom 39. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises
ERSATZREISENDE
Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den
besonderen Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Kunde und der Dritte haften dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2. Die Firma V. Reichardt-Reisen, Inh. Steffen Markus e.K. kann in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
• ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet
einer Abmahnung durch die Firma V. Reichardt-Reisen, Inh. Steffen Markus e.K.
nachhaltig stört, oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Firma V. Reichardt-
Reisen, Inh. Steffen Markus e.K., so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss
sich jedoch den Wert der tatsächlich ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommen Leistungen erlangt.
bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt
•
20 Personen, es sei denn, im Katalog ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben.
Der Kunde wird unverzüglich durch die Firma V. Reichardt-Reisen, Inh. Steffen Markus
e.K. informiert. Der Reiseveranstalter kann dem Kunden ein Alternativangebot
unterbreiten. Nimmt der Kunde dieses nicht an, werden ihm bereits gezahlte Reisekosten
sofort erstattet.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die sorgfältige Auswahl der
Leistungsträger (z. B. Hotels). Tritt der Reiseveranstalter lediglich als Vermittler fremder
Leistungen oder von Programmen fremder Veranstalter auf, so haftet er nur für deren
ordnungsmäßige Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
7.2. Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz wegen
vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit
• ein Schaden Ihrerseits weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt oder
• der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.Ihre Ansprüche sind innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückkehrdatum schriftlich bei uns geltend zu
machen. Eventuelle Ansprüche verjähren nach einem Jahr nach dem vertraglich
vereinbarten Rückreisedatum.
8. Gewährleistung
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistung durch den
Reiseveranstalter kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung)
verlangen. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise
und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit
es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich vor Ort zu melden.
9. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten bzw. den
Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Mängelanzeigen sind
unverzüglich an den Busfahrer zu richten. Wichtige Umstände sind gegebenenfalls an das Büro von
V. Reichardt-Reisen Inhaber Steffen Markus e.K. direkt zu melden (Tel.: 034673-91401). Unterlässt
der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Kunden an der
Entstehung eines Schadens vor, scheiden die Ansprüche seinerseits aus.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsmäßiger Erbringung von Reiseleistungen
bzw. aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt hat der
Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zuganges der
schriftlichen Reklamation beim Reiseveranstalter maßgebend. Alle Ansprüche aus dem
Reisevertrag verjähren ein Jahr nach Beendigung der Reise.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde
selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen
(gültiger Personalausweis bzw. Reisepass) erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
12. Versicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend für jeden Kunden den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Nähere Informationen
erhalten Sie in unserem Büro.
13. Antritt der Reise
Wir versuchen nach Möglichkeit unsere Fahrgäste, die abseits der Sammelstrecke des Busses
wohnen, mit unserem Zubringerbus zu holen. Es besteht die Möglichkeit, Ihren PKW in der
Bushalle abzustellen. Da wir für jede Fahrt eine individuelle Abfahrtsliste erstellen, bitten wir um
Anruf ca. 1 Woche vor Reiseantritt.
14. Sonstiges
15.1. Der Reiseveranstalter behält sich die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern
vor. Die hier gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im September 2009. Mit
der Veröffentlichung neuer Kataloge, Prospekte oder anderer Reiseunterlagen einschließlich dieser
Reisebedingungen verlieren frühere Unterlagen ihre Gültigkeit.
15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15.3. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Reisebedingungen, mündliche
Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich
bestätigt sind. Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu
machen.
Veranstalter
Volkmar Reichardt – Reisen
Inhaber Steffen Markus e.K.
Lange Straße 50
06577 Heldrungen
Tel.: 03 46 73 – 9 14 01
Fax: 03 46 73 – 9 60 42
www.reichardt-reisen.de
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| Die AGB's als Download im PDF-Format. | 95.15 KB |